Schüler und Studenten
Für Schüler und Studenten, die eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, sollten Tarife ohne Berufsrechtsschutz gewählt werden. Mit Aufnahme einer Berufstätigkeit sollte der Berufsrechtsschutz in den Vertrag aufgenommen werden.

Besteht bereits ein Rechtsschutzvertrag der Eltern, sollte geprüft werden, ob es nicht preisgünstiger ist, sich hier mitversichern zu lassen. Weitere Informationen zur Mitversicherung von Kindern im Familienrechtsschutz finden Sie unter dem Punkt Paare/Familien.
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